Sachkundige prüfung dguv 23

Viele Firmen ignorieren seit Jahren diese Vorschrift und vernachlässigen die Überprüfung ihrer Dienstwaffen! Das ist grob fahrlässig und gefährdet nicht nur die eigentlichen Waffenträger. 

 

§ 19 der DGUV Vorschrift 23 besagt:

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Schusswaffen bei Verdacht auf Mängel, mindestens jedoch einmal  jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit geprüft werden. 

 

 

Sollten Sie bisher einfach nicht gewusst haben wer diese Dienstleistung anbietet: 

Wir machen das für Sie!

Wir kommen gern auch zu Ihnen in die Firma und machen die Überprüfung Ihrer Dienstwaffen vor Ort. Das erspart unnötigen Transport und Ihre Zeit.

 

Die Prüfung der Dienstwaffen beinhaltet das Prüfen von Waffenteilen sowie Funktionsprüfungen.

 

Der Austausch von defekten Verschleißteilen kann direkt vor Ort vorgenommen werden und wird gesondert berechnet.

Jegliche Reparaturen dürfen ausschließlich von einem Büchsenmacher durchgeführt werden, dies kann gern durch einen Geschäftspartner in unserem Auftrag geschehen.

Sollte diese Notwendigkeit bestehen, dann können wir vorab ein Angebot anfordern.

 

Eine praktische Überprüfung kann gesondert vereinbart werden.

Entstehende Mehrkosten müssten dann gesondert schriftlich vereinbart werden.

 

Findet die Prüfung direkt vor Ort bei Ihnen statt, berechnen wir 0,50 € pro Fahrkilometer.

Ab 5 Dienstwaffen je Prüfung (innerhalb Berlins) entfällt die Fahrkostenberechnung.

Die Prüfung nach DGUV dauert durchschnittlich je Waffe ca. 1 Stunde, dabei wird die Waffe gereinigt, die Waffenteile geprüft sowie ein Funktionsprüfung durchgeführt.

Als Dokumentation dient der Prüfbericht (incl. Fotos).